Frage 37057 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Dürfen Pflanzenschutzmittel umgefüllt werden?

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Richtige Antwort zu Frage 37057

  • C: nein, Aufbewahrung nur in Originalverpackungen mit vorgeschriebener Kennzeichnung

Fundstelle: VSG 4.5 § 7 Abs. 5; VO (EU) 547/2011

Erklärung

Nein. Pflanzenschutzmittel bewahrst du nur in der Originalverpackung mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung auf. Umfüllen in andere Behälter, egal wie fest, grellfarbig oder beschriftet, ist nicht erlaubt.

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