Frage 37060 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
In Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel erkennt man an folgender Kennzeichnung:

Zu dieser Frage gehört in der Prüfung ein Bild. Es ist hier noch nicht verfügbar, deshalb lässt sich die Frage im Moment nicht üben.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
- 37061Woran erkennt man auf der Packung ein in Deutschland zugelassenes Pflanzenschutzmittel?
- 37062Wie sollten kleinere Mengen von Pflanzenschutzmitteln aus Großpackungen abgegeben werden?
- 37063Dürfen Pflanzenschutzmittel in Selbstbedienung angeboten werden?
- 37064Ein Landwirt hat erfahren, dass im Ausland Pflanzenschutzmittel billiger sind. Darf er dort Pflanzenschutzmittel kaufen und in die Bundesrepublik Deutschland einführen?
- 37065Wer darf Pflanzenschutzmittel abgeben?
- 37066Auf welche Weise dürfen Pflanzenschutzmittel im Einzelhandel verkauft werden?