Frage 37064 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Ein Landwirt hat erfahren, dass im Ausland Pflanzenschutzmittel billiger sind. Darf er dort Pflanzenschutzmittel kaufen und in die Bundesrepublik Deutschland einführen?

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Richtige Antworten zu Frage 37064

  • A: Mit Genehmigung vom BVL, die bei Identität mit einem Referenzmittel ausgestellt wird, darf er das Pflanzenschutzmittel einführen.
  • C: Bei der Lagerung und Anwendung des Pflanzenschutzmittels muss der Inhaber der Genehmigung über die Gebrauchsanleitung des Referenzmittels verfügen. Eine Kennzeichnung des Eigenimportes nach § 47 (1) PflSchG ist nicht erforderlich.

Fundstelle: PflSchG § 51

Erklärung

Er darf ein Mittel mit Genehmigung des BVL einführen, die bei Identität mit einem Referenzmittel erteilt wird. Bei Lagerung und Anwendung braucht er die Gebrauchsanleitung des Referenzmittels, eine Kennzeichnung nach § 47 Absatz 1 PflSchG ist nicht nötig. Ohne Genehmigung ist die Einfuhr nicht erlaubt.

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