Frage 37062 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wie sollten kleinere Mengen von Pflanzenschutzmitteln aus Großpackungen abgegeben werden?

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Richtige Antwort zu Frage 37062

  • C: Das Umfüllen aus Großpackungen ist nicht erlaubt.

Fundstelle: VSG 4.5 § 7 Abs. 5

Erklärung

Gar nicht: Das Umfüllen aus Großpackungen ist nicht erlaubt. Auch Plastiktüten, Blechdosen oder auffällige Aufschriften ändern daran nichts. Und es gibt sehr wohl eine Vorschrift dazu.

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