Frage 37065 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer darf Pflanzenschutzmittel abgeben?
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Richtige Antwort zu Frage 37065
- B: eine Person mit dem entsprechenden Sachkundenachweis
Fundstelle: PflSchG § 9
Erklärung
Abgeben darf eine Person mit dem entsprechenden Sachkundenachweis. Chefposition, Einzelhandelsabschluss oder zehn Jahre Verkaufserfahrung sind dafür weder nötig noch ausreichend. Entscheidend ist allein die nachgewiesene Sachkunde.
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