Frage 37067 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was muss bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beachtet werden, die als Akut toxisch Gefahrenkategorie 1, 2 oder 3 zu kennzeichnen sind?
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Richtige Antwort zu Frage 37067
- B: das Führen eines Abgabebuchs oder Abgabenachweises
Fundstelle: ChemVerbotsV § 9 (1)
Erklärung
Bei Pflanzenschutzmitteln, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 gekennzeichnet sind, musst du ein Abgabebuch oder einen Abgabenachweis führen. Ein Führungszeugnis oder ein Mindestalter von 21 Jahren verlangt die Regel nicht.
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