Frage 37068 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes gelten für Pflanzenstärkungsmittel?

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Richtige Antwort zu Frage 37068

  • B: eine Mitteilungspflicht vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gegenüber dem BVL

Fundstelle: PflSchG § 45

Erklärung

Für Pflanzenstärkungsmittel gibt es vor dem ersten Inverkehrbringen eine Mitteilungspflicht gegenüber dem BVL. Zulassungspflicht, Selbstbedienungsverbot und Sachkundepflicht für Verkäufer gelten für sie nicht.

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