Frage 37068 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes gelten für Pflanzenstärkungsmittel?
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Richtige Antwort zu Frage 37068
- B: eine Mitteilungspflicht vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gegenüber dem BVL
Fundstelle: PflSchG § 45
Erklärung
Für Pflanzenstärkungsmittel gibt es vor dem ersten Inverkehrbringen eine Mitteilungspflicht gegenüber dem BVL. Zulassungspflicht, Selbstbedienungsverbot und Sachkundepflicht für Verkäufer gelten für sie nicht.
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