Frage 37070 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Tätigkeiten fallen unter den Begriff des Inverkehrbringens im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 37070

  • A: das Anbieten zum Verkauf oder jede andere Form der Weitergabe
  • B: der gewerbsmäßige Handel
  • C: die Abgabe vom Produzenten an den Händler
  • D: die Abgabe des Einzelhändlers an den Endverbraucher

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 3 Nr. 9

Erklärung

Inverkehrbringen heißt Anbieten zum Verkauf oder jede andere Weitergabe. Dazu zählen der gewerbsmäßige Handel, die Abgabe vom Produzenten an den Händler und die Abgabe vom Einzelhändler an den Endverbraucher. Alle vier Antworten stimmen.

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