Frage 37070 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Tätigkeiten fallen unter den Begriff des Inverkehrbringens im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes?
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Richtige Antworten zu Frage 37070
- A: das Anbieten zum Verkauf oder jede andere Form der Weitergabe
- B: der gewerbsmäßige Handel
- C: die Abgabe vom Produzenten an den Händler
- D: die Abgabe des Einzelhändlers an den Endverbraucher
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1107/2009 Art. 3 Nr. 9
Erklärung
Inverkehrbringen heißt Anbieten zum Verkauf oder jede andere Weitergabe. Dazu zählen der gewerbsmäßige Handel, die Abgabe vom Produzenten an den Händler und die Abgabe vom Einzelhändler an den Endverbraucher. Alle vier Antworten stimmen.
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