Frage 37071 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Reicht bei einem Unternehmen mit mehreren Filialen eine im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sachkundige Person zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln aus?

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Richtige Antwort zu Frage 37071

  • A: nein, für jede Filiale muss eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkunde besitzt

Fundstelle: PflSchG § 9 Abs. 1 Nr. 4

Erklärung

Nein. Für jede Filiale muss eine Person mit der erforderlichen Sachkunde vorhanden sein. Langjährige Erfahrung, die Mitarbeiterzahl oder die Filialzahl ändern daran nichts. Jeder Standort braucht seinen eigenen Sachkundigen.

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