Frage 37073 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Pflanzenschutzmittel unterliegen nach dem Pflanzenschutzgesetz einem Selbstbedienungsverbot?
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Richtige Antwort zu Frage 37073
- A: sämtliche Pflanzenschutzmittel
Fundstelle: PflSchG § 23
Erklärung
Sämtliche Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Es hängt weder von der Einstufung als akut toxisch noch von Gewässergefährdung oder Ozonschädigung ab. Alle Mittel bleiben also außerhalb der Kundenreichweite.
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