Frage 37073 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Pflanzenschutzmittel unterliegen nach dem Pflanzenschutzgesetz einem Selbstbedienungsverbot?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 37073

  • A: sämtliche Pflanzenschutzmittel

Fundstelle: PflSchG § 23

Erklärung

Sämtliche Pflanzenschutzmittel unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Es hängt weder von der Einstufung als akut toxisch noch von Gewässergefährdung oder Ozonschädigung ab. Alle Mittel bleiben also außerhalb der Kundenreichweite.

Weiter zu Frage ›