Frage 37074 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Das Pflanzenschutzgesetz setzt im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln strenge Maßstäbe. Welche Voraussetzungen gelten für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?

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Richtige Antworten zu Frage 37074

  • B: Anwender von Pflanzenschutzmitteln in einem Betrieb der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft müssen sachkundig sein.
  • D: Lohnunternehmer oder Mitglieder von Maschinenringen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, müssen sachkundig sein.

Fundstelle: PflSchG § 9

Erklärung

Anwender in Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus oder der Forstwirtschaft müssen sachkundig sein, ebenso Lohnunternehmer und Mitglieder von Maschinenringen. Dass keine besonderen Kenntnisse nötig seien, stimmt nicht. Es gilt auch nicht nur für den Hausgarten.

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