Frage 37076 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Unter welchen Bedingungen dürfen Pflanzenschutzmittel auf Freilandflächen ohne Genehmigung angewendet werden?
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Richtige Antwort zu Frage 37076
- B: nur, wenn die Freilandflächen land- oder forstwirtschaftlich bzw. gärtnerisch genutzt werden
Fundstelle: PflSchG § 12 (2)
Erklärung
Auf Freilandflächen dürfen Pflanzenschutzmittel ohne Genehmigung nur angewendet werden, wenn die Flächen land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Grundsätzlich verboten oder ganz frei ist es nicht.
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