Frage 37079 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Der Pflanzenschutzdienst hat unter anderem folgende Aufgabe:
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Richtige Antworten zu Frage 37079
- B: Beratung und Information auf dem Gebiet des Pflanzen- und Vorratsschutzes
- C: Organisation des Warndienstes
Fundstelle: PflSchG § 59
Erklärung
Der Pflanzenschutzdienst berät und informiert beim Pflanzen- und Vorratsschutz und organisiert den Warndienst. Giftehandelserlaubnisse oder Flurbereinigung gehören nicht zu seinen Aufgaben.
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