Frage 37079 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Der Pflanzenschutzdienst hat unter anderem folgende Aufgabe:

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Richtige Antworten zu Frage 37079

  • B: Beratung und Information auf dem Gebiet des Pflanzen- und Vorratsschutzes
  • C: Organisation des Warndienstes

Fundstelle: PflSchG § 59

Erklärung

Der Pflanzenschutzdienst berät und informiert beim Pflanzen- und Vorratsschutz und organisiert den Warndienst. Giftehandelserlaubnisse oder Flurbereinigung gehören nicht zu seinen Aufgaben.

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