Frage 37078 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Aufgaben der Länder auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes sind unter anderen folgende:

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Richtige Antworten zu Frage 37078

  • B: die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken
  • C: die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen

Fundstelle: PflSchG § 59

Erklärung

Die Länder prüfen Pflanzenschutzmittel, Geräte, Verfahren und Resistenz und wirken beim Schließen von Bekämpfungslücken mit. Sie überwachen auch Beförderung, Handel, Lagerung, Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und stellen Bescheinigungen aus. Düngemittel- und Saatgutkontrollen gehören nicht dazu.

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