Frage 37078 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Aufgaben der Länder auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes sind unter anderen folgende:
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Richtige Antworten zu Frage 37078
- B: die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken
- C: die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen
Fundstelle: PflSchG § 59
Erklärung
Die Länder prüfen Pflanzenschutzmittel, Geräte, Verfahren und Resistenz und wirken beim Schließen von Bekämpfungslücken mit. Sie überwachen auch Beförderung, Handel, Lagerung, Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und stellen Bescheinigungen aus. Düngemittel- und Saatgutkontrollen gehören nicht dazu.
Weitere Fragen: Biozid- und Pflanzenschutzrecht
- 37079Der Pflanzenschutzdienst hat unter anderem folgende Aufgabe:
- 37080Dürfen nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel angewandt werden?
- 37081Wer von den genannten Personen muss für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sachkundig sein?
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- 37083Was versteht man unter integriertem Pflanzenschutz?
- 37084Welche Aussagen bezüglich des integrierten Pflanzenschutzes sind richtig?