Frage 11017 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Nach Artikel 72 der Biozid-Verordnung [VO (EU) Nr. 528/2012] bestehen für Biozidprodukte Werbevorschriften. Welche Werbung ist erlaubt?

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Richtige Antwort zu Frage 11017

  • C: „Insektizide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“ Diese Sätze müssen sich von der eigentlichen Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein.

Fundstelle: VO (EU) Nr. 528/2012 Art. 72 (1) und (2)

Erklärung

Erlaubt ist nur der Pflichthinweis, dass Insektizide vorsichtig zu verwenden sind und vor Gebrauch Etikett und Produktinformationen zu lesen sind. Er muss sich deutlich abheben und gut lesbar sein. Werbung wie umweltfreundlich, tierfreundlich oder niedriges Risikopotential ist nicht zulässig.

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