Frage 11015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Darf eine Behörde das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen untersagen, auch wenn deren Inverkehrbringen nicht durch eine Verordnung verboten wurde?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 11015

  • D: ja, und zwar die zuständige Landesbehörde nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum

Fundstelle: ChemG § 23 (2)

Erklärung

Ja. Die zuständige Landesbehörde darf das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum untersagen, auch wenn keine Verordnung es verbietet. Das ist weder auf das Umweltbundesamt noch auf Biozidprodukte beschränkt.

Weiter zu Frage ›