Frage 11015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Darf eine Behörde das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen untersagen, auch wenn deren Inverkehrbringen nicht durch eine Verordnung verboten wurde?
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Richtige Antwort zu Frage 11015
- D: ja, und zwar die zuständige Landesbehörde nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum
Fundstelle: ChemG § 23 (2)
Erklärung
Ja. Die zuständige Landesbehörde darf das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen nach § 23 Abs. 2 Chemikaliengesetz für einen begrenzten Zeitraum untersagen, auch wenn keine Verordnung es verbietet. Das ist weder auf das Umweltbundesamt noch auf Biozidprodukte beschränkt.
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