Frage 11016 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was umfasst der Begriff Inverkehrbringen im Sinne des Chemikaliengesetzes?
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Richtige Antworten zu Frage 11016
- A: die Bereitstellung zur Abgabe an Dritte
- B: die Abgabe des Großhändlers an Wiederverkäufer
- C: die Abgabe des Einzelhandels an private Endverbraucher
Fundstelle: ChemG § 3 Nr. 9
Erklärung
Inverkehrbringen umfasst die Bereitstellung zur Abgabe an Dritte, die Abgabe des Großhändlers an Wiederverkäufer und die Abgabe des Einzelhandels an private Endverbraucher. Die bloße Einstufung eines Stoffes ist noch kein Inverkehrbringen.
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