Frage 11023 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Mit welcher Gefahrenklasse gehören Stoffe zwingend zu den gefährlichen Stoffen im Sinne des Chemikalienrechtes?
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Richtige Antworten zu Frage 11023
- B: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
- C: Gewässergefährdend
- D: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 3 i.V.m. Anh. I
Erklärung
Wer Ätz- oder Reizwirkung auf die Haut, gewässergefährdende Eigenschaften oder spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition hat, ist ein gefährlicher Stoff. Gasförmig zu sein allein reicht dafür nicht.
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