Frage 12006 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

In welcher Rechtsvorschrift zum Inverkehrbringen von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen sind die Pflichten zur Identitätsfeststellung und Dokumentation, Erlaubnis und Anzeige geregelt?

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Richtige Antwort zu Frage 12006

  • D: in der Chemikalien-Verbotsverordnung

Fundstelle: ChemVerbotsV §§ 6,7 und 9

Erklärung

Pflichten zur Identitätsfeststellung und Dokumentation, zur Erlaubnis und zur Anzeige stehen in der Chemikalien-Verbotsverordnung. Die Gefahrstoffverordnung regelt dagegen die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

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