Frage 12007 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

In welcher Rechtsvorschrift wird die Selbstbedienung bei der Abgabe besonders gekennzeichneter gefährlicher Stoffe und Gemische geregelt?

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Richtige Antwort zu Frage 12007

  • C: in der Chemikalien-Verbotsverordnung

Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 (4)

Erklärung

Die Selbstbedienung bei der Abgabe besonders gekennzeichneter gefährlicher Stoffe und Gemische regelt die Chemikalien-Verbotsverordnung. Weder Chemikaliengesetz noch Gefahrstoffverordnung oder Gewerbeordnung enthalten diese Regel.

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