Frage 12008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche gesetzliche Bestimmung regelt Einzelheiten über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse?
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 12008
- C: der Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
- D: die Chemikalien-Verbotsverordnung
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII; ChemVerbotsV
Erklärung
Einzelheiten zu Verboten und Beschränkungen des Inverkehrbringens regeln die Chemikalien-Verbotsverordnung und der Anhang XVII der REACH-Verordnung. Das Pflanzenschutzgesetz ist dafür nicht zuständig.
Weitere Fragen: Chemikalien-Verbotsverordnung
- 12009In welcher Rechtsvorschrift werden im Wesentlichen die Beschränkungen bezüglich des Inverkehrbringens von Gefahrstoffen geregelt?
- 12010Als Inhaber eines Geschäftes möchten Sie einen Farbverdünner mit gefährlichen Eigenschaften vertreiben, wissen aber nicht, ob es für das Inverkehrbringen dieses Gemisches Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema?
- 12011Welche Information enthält die Anlage 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung?
- 12012Die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung weist man durch Ablegen einer Prüfung bei der zuständigen Behörde nach oder
- 12013Wer verfügt über die Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung?
- 12014Die Chemikalien-Verbotsverordnung legt fest, ob zur Abgabe eines gefährlichen Stoffes oder Gemisches die Sachkunde erforderlich ist. Bestimmte Personengruppen besitzen diese Sachkunde ohne eine Prüfung vor der Behörde ablegen zu müssen, z. B.: