Frage 12010 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Als Inhaber eines Geschäftes möchten Sie einen Farbverdünner mit gefährlichen Eigenschaften vertreiben, wissen aber nicht, ob es für das Inverkehrbringen dieses Gemisches Beschränkungen oder Verbote gibt. In welchem Regelwerk informieren Sie sich zu diesem Thema?
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Richtige Antworten zu Frage 12010
- C: in der Chemikalien-Verbotsverordnung
- D: in der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006]
Fundstelle: ChemVerbotsV; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII
Erklärung
Willst du ein gefährliches Gemisch wie einen Farbverdünner vertreiben, schaust du in die Chemikalien-Verbotsverordnung und in die REACH-Verordnung. Dort stehen Beschränkungen und Verbote für das Inverkehrbringen. Die Gefahrstoffverordnung regelt eher die Tätigkeiten.
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