Frage 12079 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Testbenzin abgibt, das mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet ist?

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Richtige Antworten zu Frage 12079

  • A: über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren
  • B: über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
  • C: über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen
  • D: über die ordnungsgemäße Entsorgung

Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 Abs. 3 Nr. 2

Erklärung

Bei Testbenzin mit H372 unterrichtest du den Kunden über die Gefahren der Verwendung, die Vorsichtsmaßnahmen im Normalgebrauch, die Maßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen und die ordnungsgemäße Entsorgung.

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