Frage 12079 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Worüber muss ein Verkäufer einen Kunden unterrichten, wenn er Testbenzin abgibt, das mit dem Gefahrenhinweis H372 gekennzeichnet ist?
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Richtige Antworten zu Frage 12079
- A: über die mit der Verwendung verbundenen Gefahren
- B: über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
- C: über die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen
- D: über die ordnungsgemäße Entsorgung
Fundstelle: ChemVerbotsV § 8 Abs. 3 Nr. 2
Erklärung
Bei Testbenzin mit H372 unterrichtest du den Kunden über die Gefahren der Verwendung, die Vorsichtsmaßnahmen im Normalgebrauch, die Maßnahmen bei unvorhergesehenem Verschütten oder Freisetzen und die ordnungsgemäße Entsorgung.
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