Frage 13008 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

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Richtige Antworten zu Frage 13008

  • A: Die Gefahrstoffverordnung regelt, durch welche Maßnahmen Beschäftigte und andere Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu schützen sind.
  • B: Regelungen über den Handel mit Chemikalien sind in der ChemVerbotsV zu finden.
  • C: Die Gefahrstoffverordnung dient dem Schutz der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen.
  • D: Die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie von Erzeugnissen mit Explosivstoff richten sich nach den Bestimmungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008].

Fundstelle: GefStoffV § 1; ChemVerbotsV; GefStoffV Abschn. 2 i.V.m. VO (EG) Nr. 1272/2008

Erklärung

Alle Aussagen stimmen. Die Gefahrstoffverordnung schützt Beschäftigte und andere Personen und dient dem Umweltschutz. Der Handel mit Chemikalien steht in der ChemVerbotsV, und Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung richten sich nach der CLP-Verordnung.

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