Frage 13009 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Regelungen der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] für die Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische gelten für

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Richtige Antworten zu Frage 13009

  • A: Holzschutzmittel.
  • B: Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
  • C: Farben und Lacke.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1

Erklärung

Die CLP-Regeln gelten für Holzschutzmittel, für Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes sowie für Farben und Lacke. Radioaktive Stoffe sind davon ausgenommen, dafür gibt es eigene Vorschriften.

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