Frage 13010 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wer muss einen gefährlichen Stoff, der nicht im Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] enthalten ist, einstufen?

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Richtige Antworten zu Frage 13010

  • A: der Hersteller
  • B: der Importeur

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Art. 1 (1) b) i) und Art. 4 (1)

Erklärung

Steht ein gefährlicher Stoff nicht im Anhang VI der CLP-Verordnung, müssen Hersteller und Importeur ihn selbst einstufen. Weder die BAuA noch die Chemikalienagentur ECHA nehmen ihnen das ab.

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