Frage 13012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Folgende Aussage zur Einstufung von gefährlichen Stoffen ist richtig:

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Richtige Antworten zu Frage 13012

  • B: Die Einstufung bedeutet Zuordnung einer oder mehrerer Gefahrenklassen.
  • C: Die Einstufung ist Voraussetzung für die Kennzeichnung.

Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Titel II; VO (EG) Nr. 1272/2008 Titel III

Erklärung

Einstufung heißt, dass einem Stoff eine oder mehrere Gefahrenklassen zugeordnet werden. Sie ist die Voraussetzung für die Kennzeichnung. Sie ist nicht allein Sache des Arbeitgebers, und eine Liste vom Arbeitsministerium gibt es dafür nicht.

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