Frage 13021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Als gefährlich sind Stoffe und Gemische anzusehen, die folgendem Kriterium entsprechen:

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Richtige Antworten zu Frage 13021

  • A: entzündbare Gase, Kategorie 1
  • C: korrosiv gegenüber Metallen
  • D: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Fundstelle: GefStoffV § 3 (2) Nr. 1b; GefStoffV § 3 (2) Nr. 1p; GefStoffV § 3 (2) Nr. 2b

Erklärung

Als gefährlich gelten entzündbare Gase der Kategorie 1, Stoffe, die gegenüber Metallen korrosiv sind, und solche mit Ätz- oder Reizwirkung auf die Haut. Eine Flüssigkeit mit Flammpunkt über 60 °C erfüllt das Kriterium entzündbar nicht.

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