Frage 13021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Als gefährlich sind Stoffe und Gemische anzusehen, die folgendem Kriterium entsprechen:
Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.
Du hast von Fragen richtig. Hier auf den Frageseiten merkt sich niemand, welche du falsch hattest. Der Trainer speichert deinen Stand und fragt die Fehler wieder ab, bis sie sitzen.
Oder gratis: die 10 Fragen, bei denen die meisten danebenliegen
Lösung anzeigen
Richtige Antworten zu Frage 13021
- A: entzündbare Gase, Kategorie 1
- C: korrosiv gegenüber Metallen
- D: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Fundstelle: GefStoffV § 3 (2) Nr. 1b; GefStoffV § 3 (2) Nr. 1p; GefStoffV § 3 (2) Nr. 2b
Erklärung
Als gefährlich gelten entzündbare Gase der Kategorie 1, Stoffe, die gegenüber Metallen korrosiv sind, und solche mit Ätz- oder Reizwirkung auf die Haut. Eine Flüssigkeit mit Flammpunkt über 60 °C erfüllt das Kriterium entzündbar nicht.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
- 13022Gemäß der Gefahrstoffverordnung gelten für bestimmte Biozidprodukte zusätzliche Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften. Wo findet man diese?
- 13023Zu welcher Gefahrenklasse gehört folgende Definition: „Ein Stoff ist gefährlich, wenn er eine irreversible Hautschädigung erzeugt.“
- 13024Wo findet man die Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe?
- 13025Wo wird die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen rechtsverbindlich bekannt gegeben?
- 13026Welche Information kann man der Liste der gefährlichen Stoffe und Gemische nach Anhang VI der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] entnehmen?
- 13027Welche Gefahrenklasse entspricht folgendem Gefahrenpiktogramm?