Frage 13043 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Chemikalien-Verbotsverordnung enthält Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse. Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen sind an anderer Stelle geregelt, nämlich:

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Richtige Antwort zu Frage 13043

  • B: in der Gefahrstoffverordnung.

Fundstelle: GefStoffV § 16 i.V.m. Anh. II

Erklärung

Besondere Herstellungs- und Verwendungsbeschränkungen stehen in der Gefahrstoffverordnung. Die Chemikalien-Verbotsverordnung regelt nur das Inverkehrbringen, Chemikaliengesetz, Gewerbeordnung und Arbeitsstättenverordnung sind es nicht.

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