Frage 13042 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aufdrucke sind für Aerosolpackungen u.a. vorgeschrieben?
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Richtige Antworten zu Frage 13042
- A: „Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten"
- C: „Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50°C/122°F aussetzen"
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1272/2008 Anh. I Tabelle 2.3.1
Erklärung
Auf Aerosolpackungen stehen unter anderem: Behälter steht unter Druck, kann bei Erwärmung bersten, und der Hinweis, vor Sonnenbestrahlung zu schützen und keinen Temperaturen über 50 °C auszusetzen. Die Grenze 75 °C und ein Kinderhinweis gehören nicht dazu.
Weitere Fragen: Gefahrstoffverordnung
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