Frage 14014 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Die Produktion, das Inverkehrbringen und die Verwendung wesentlicher Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) wurden weitgehend eingeschränkt. Wo stehen einschlägige Vorschriften?

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Richtige Antworten zu Frage 14014

  • B: in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
  • D: in der Verordnung (EG) Nr. 2024/590

Fundstelle: ChemOzonSchichtV; VO (EG) Nr. 2024/590

Erklärung

Die Einschränkungen für FCKW stehen in der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und in der EU-Verordnung 2024/590. Die Gefahrstoffverordnung und die Chemikalien-Verbotsverordnung sind hier nicht die Quelle.

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