Frage 14015 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Aussagen zur Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) treffen zu?
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Richtige Antworten zu Frage 14015
- A: Sie regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter.
- B: Sie regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf allen schiffbaren Binnengewässern.
Fundstelle: GGVSEB § 1
Erklärung
Die GGVSEB regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter. Sie gilt auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf allen schiffbaren Binnengewässern. Nur die Straße wäre zu eng gedacht. Und für den innerbetrieblichen Transport gilt sie nicht.
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