Frage 14026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wer ist zur vorschriftsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen in der Regel verpflichtet?

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Richtige Antwort zu Frage 14026

  • C: der Besitzer

Fundstelle: KrWG

Erklärung

In der Regel ist der Besitzer des Abfalls für die vorschriftsgemäße Entsorgung verantwortlich. Nicht die Stadt, der Landkreis, die Gemeinde oder der Hersteller. Wer den Abfall hat, muss sich kümmern.

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