Frage 14026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer ist zur vorschriftsgemäßen Entsorgung von gefährlichen Abfällen in der Regel verpflichtet?
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Richtige Antwort zu Frage 14026
- C: der Besitzer
Fundstelle: KrWG
Erklärung
In der Regel ist der Besitzer des Abfalls für die vorschriftsgemäße Entsorgung verantwortlich. Nicht die Stadt, der Landkreis, die Gemeinde oder der Hersteller. Wer den Abfall hat, muss sich kümmern.
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