Frage 17003 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Wer ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Stoffe oder Gemische verkauft, die als akut toxisch der Kategorien 1, 2 oder 3 zu kennzeichnen sind,

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Richtige Antwort zu Frage 17003

  • D: macht sich strafbar und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Fundstelle: ChemVerbotsV § 13 (1) Nr. 2

Erklärung

Wer ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Stoffe oder Gemische verkauft, die als akut toxisch der Kategorien 1, 2 oder 3 zu kennzeichnen sind, macht sich strafbar. Er muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Eine Verwarnung oder ein Zwangslehrgang ist keine Lösung.

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