Frage 17005 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Eine Straftat gegen die Umwelt begeht, wer:

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Richtige Antworten zu Frage 17005

  • A: unbefugt ein Gewässer oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert.
  • B: entgegen einer zum Schutz eines Wasserschutzgebietes erlassenen Rechtsvorschrift betriebliche Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreibt.
  • D: die Luft verunreinigt, indem er unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft freisetzt.

Fundstelle: StGB § 324 (1); StGB § 329 (2) Nr. 1; StGB § 325 (3)

Erklärung

Strafbar macht sich, wer unbefugt ein Gewässer nachteilig verändert, in einem Wasserschutzgebiet gegen Vorschriften Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen betreibt oder die Luft durch Schadstoffe in bedeutendem Umfang verunreinigt. Feldfrüchte stehlen ist eine andere Straftat und gehört nicht zu den Umweltdelikten.

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