Frage 25001 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Welche Aufgabe hat ein Arbeitgeber, bevor er Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen umgehen lässt?

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Richtige Antworten zu Frage 25001

  • A: Er muss prüfen, ob von den Stoffen oder Gemischen eine Gefährdung für die Gesundheit oder die Sicherheit der Beschäftigten ausgehen kann. Hierzu ist auch ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
  • B: Der Arbeitgeber hat fachkundig eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, in der mögliche auftretende Gefährdungen beschrieben und die Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen beurteilt wird. Ist er nicht fachkundig, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.
  • D: Arbeitnehmer müssen vor der Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen anhand einer schriftlichen Betriebsanweisung über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Fundstelle: GefStoffV §§ 6 und 14

Erklärung

Der Arbeitgeber muss vorab die Gefährdung prüfen und ein Verzeichnis der Gefahrstoffe führen. Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt fachkundig, sonst holt er sich Rat. Außerdem unterweist er die Beschäftigten anhand einer schriftlichen Betriebsanweisung. Eine Dokumentationspflicht erst ab 5 Beschäftigten steht so nicht dahinter.

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