Frage 25004 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Ermittlungspflicht hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
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Richtige Antworten zu Frage 25004
- A: Er muss prüfen, ob es für den gleichen Zweck Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko gibt.
- B: Vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die mit den Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen.
- C: Er hat auch zu regeln, welche Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen sind.
Fundstelle: GefStoffV § 6 (1) und (8)
Erklärung
Er prüft, ob es für den Zweck Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko gibt, ermittelt die Gefährdungen vorab und regelt Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr. Alle Beschäftigten pauschal vom Betriebsarzt auf Tauglichkeit prüfen zu lassen ist nicht gefordert.
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