Frage 25003 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Der Ersatz von Gefahrstoffen zur Beseitigung von Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten bei der Arbeit ist vorgeschrieben
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Richtige Antwort zu Frage 25003
- C: wenn ein weniger gefährlicher Stoff verfügbar ist.
Fundstelle: GefStoffV § 6 (1) Nr. 4 und § 7 (3)
Erklärung
Ein Gefahrstoff muss ersetzt werden, wenn ein weniger gefährlicher Stoff verfügbar ist. Dafür braucht es keine bestimmte Beschäftigtenzahl, keine Anordnung des Amts und keine Klage der Mitarbeiter.
Weitere Fragen: Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
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