Frage 25006 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Wer ist zur Prüfung gem. § 6 Abs. 1 GefStoffV, ob Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko eingesetzt werden können, verpflichtet?
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Richtige Antwort zu Frage 25006
- D: der Arbeitgeber
Fundstelle: GefStoffV § 6 (1) und § 7 (3)
Erklärung
Die Prüfung, ob Stoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko eingesetzt werden können, liegt nach § 6 Abs. 1 GefStoffV beim Arbeitgeber. Weder Hersteller noch Einführer noch Arbeitnehmer sind dafür verpflichtet.
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