Frage 25009 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Die Lagerung von Stoffen und Gemischen, die als akut toxisch Kategorie 1, 2 oder 3 eingestuft sind, hat zu erfolgen
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Richtige Antworten zu Frage 25009
- B: unter Verschluss oder so, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zutritt haben.
- D: bei ortsbeweglichen Behältern gemäß TRGS 510.
Fundstelle: GefStoffV § 8 (7); TRGS 510
Erklärung
Akut toxische Stoffe der Kategorien 1 bis 3 lagerst du unter Verschluss oder so, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zutritt haben. Bei ortsbeweglichen Behältern gilt die TRGS 510. Einen eigenen Sachkundigen für Lagerung von Giften gibt es nicht.
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