Frage 25022 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Darf bei Tätigkeiten mit Stoffen, die akut oral toxisch sind, gegessen, getrunken, geraucht oder geschnupft werden?

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Richtige Antwort zu Frage 25022

  • A: Nein.

Fundstelle: GefStoffV § 8 (3)

Erklärung

Nein. Bei Tätigkeiten mit akut oral toxischen Stoffen darf weder gegessen noch getrunken, geraucht oder geschnupft werden. Auch alkoholfreie Getränke sind nicht erlaubt, und Rauchen ebenso wenig.

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