Frage 25024 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung eine größere als nur „geringe Gefährdung“,
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Richtige Antwort zu Frage 25024
- A: sind weitere Maßnahmen nach Abschnitt 4 der GefStoffV zu treffen.
Fundstelle: GefStoffV § 9
Erklärung
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung mehr als nur eine geringe Gefährdung, sind weitere Maßnahmen nach Abschnitt 4 der GefStoffV zu treffen. Es reicht also nicht, die Arbeit einfach einzustellen oder auf Signalgeber zu warten.
Weitere Fragen: Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
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