Frage 25027 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen nötig werden. Sie müssen durchgeführt werden

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Richtige Antworten zu Frage 25027

  • B: bei Arbeiten mit den in der „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV) Anhang Teil 1(1) genannten Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird.
  • C: bei Gefahr von Gesundheitsschäden durch Hautkontakt mit hautresorptiven Stoffen aus ArbMedVV Anhang Teil 1(1).

Fundstelle: ArbMedVV §§ 4 und 5

Erklärung

Pflichtvorsorge ist nötig bei Arbeiten mit den im Anhang Teil 1(1) der ArbMedVV genannten Gefahrstoffen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert überschritten wird. Auch bei Gefahr durch Hautkontakt mit hautresorptiven Stoffen daraus. Nicht bei jedem Arbeitnehmer vor Beschäftigungsbeginn.

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