Frage 25025 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

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Richtige Antwort zu Frage 25025

  • A: Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Fundstelle: GefStoffV § 6 (11)

Erklärung

Gefährdungsbeurteilungen dürfen nur fachkundige Personen durchführen. Atemschutz ersetzt technische und organisatorische Maßnahmen nicht, und belastende Atemschutzgeräte dürfen auch mit ärztlicher Eignung nicht zeitlich unbegrenzt getragen werden.

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