Frage 25026 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für alle Gefahrstoffe, mit denen seine Arbeitnehmer umgehen, durchzuführen. Welche Angabe muss die Gefährdungsbeurteilung u. a. enthalten?

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Richtige Antworten zu Frage 25026

  • A: Bezeichnung der Gefahrstoffe und gefährlichen Eigenschaften der Stoffe oder Gemische
  • B: Arbeitsbedingungen und Wirksamkeit der getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen
  • C: Mengenbereiche der Gefahrstoffe im Betrieb
  • D: Höhe und Dauer der Exposition

Fundstelle: GefStoffV § 6 (1 - 14)

Erklärung

Sie enthält unter anderem die Bezeichnung der Gefahrstoffe samt gefährlicher Eigenschaften, die Arbeitsbedingungen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, die Mengenbereiche im Betrieb sowie Höhe und Dauer der Exposition. Alle vier Angaben zählen.

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