Frage 25021 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Was müssen Arbeitnehmer beachten, die mit akut toxischen Stoffen der Kategorien 1 bis 3 umgehen?
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Richtige Antworten zu Frage 25021
- B: Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen ist in den Arbeitsräumen verboten.
- D: Nahrungsmittel müssen so aufbewahrt werden, dass sie mit den Gefahrstoffen nicht in Berührung kommen.
Fundstelle: GefStoffV § 8 (3); GefStoffV § 8 (5)
Erklärung
Essen, Trinken, Rauchen und Schnupfen sind in den Arbeitsräumen verboten, und Nahrungsmittel müssen so aufbewahrt werden, dass sie nicht mit Gefahrstoffen in Berührung kommen. Es gibt also durchaus besondere Vorschriften. Zimmerpflanzen sind kein Thema.
Weitere Fragen: Möglichkeiten der Gefahrenabwehr
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