Frage 25029 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Sie nehmen Aufgaben des Arbeitgebers in einem Betrieb wahr, in dem mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird, die Sie von einem Hersteller oder Einführer beziehen. Welche der folgenden Maßnahmen sind von Ihnen durchzuführen?
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Richtige Antworten zu Frage 25029
- A: Eine Gefährdungsbeurteilung ist durchzuführen und zu dokumentieren.
- D: Schriftliche Betriebsanweisungen sind zu erstellen.
Fundstelle: GefStoffV § 6; GefStoffV § 14
Erklärung
Du führst eine Gefährdungsbeurteilung durch, dokumentierst sie und erstellst schriftliche Betriebsanweisungen. Eine jährliche Vorsorgeuntersuchung für alle Mitarbeiter ist nicht verlangt, und eine Pflicht, neue Gefahren sofort der BAuA zu melden, steht hier nicht dahinter.
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