Frage 25030 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Welche Angabe muss in dem umgangssprachlich als Gefahrstoffkataster bezeichneten „Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe“ mindestens enthalten sein?
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Richtige Antworten zu Frage 25030
- A: die Kennzeichnung (Einstufung) aller Gefahrstoffe, mit denen die Arbeitnehmer umgehen
- B: die Arbeitsbereiche, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird
Fundstelle: GefStoffV § 6 (12)
Erklärung
Das Verzeichnis enthält mindestens die Kennzeichnung der Gefahrstoffe, mit denen die Beschäftigten umgehen, und die Arbeitsbereiche, in denen das geschieht. Lieferanten oder täglicher Verbrauch müssen nicht drinstehen.
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