Frage 26012 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der folgenden Stoffe sind in Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Verbote für das Inverkehrbringen geregelt?
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Richtige Antworten zu Frage 26012
- A: Benzol
- B: Cadmium
- C: Bleisulfate
- D: Quecksilberverbindungen
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 5; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 23; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 17; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 18
Erklärung
Benzol, Cadmium, Bleisulfate und Quecksilberverbindungen sind alle in Anhang XVII der REACH-Verordnung mit Verboten für das Inverkehrbringen geregelt. Alle vier Antworten stimmen, du musst also nichts ausschließen.
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