Frage 26013 von 913 · Sachkundeprüfung nach § 11 ChemVerbotsV
Für welche der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Stoffe / Stoffgruppen enthält Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] Regelungen für das Inverkehrbringen?
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Richtige Antworten zu Frage 26013
- A: Diphenylether-Octabromderivate
- B: Chrom (VI) Verbindungen
- C: Zinnorganische Verbindungen
- D: Azofarbstoffe
Fundstelle: VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 45; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 47; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 20; VO (EG) Nr. 1907/2006 Anh. XVII Nr. 43 i. V. m. Anl. 8 zu Nr. 43
Erklärung
Anhang XVII regelt das Inverkehrbringen von Diphenylether-Octabromderivaten, Chrom(VI)-Verbindungen, zinnorganischen Verbindungen und Azofarbstoffen. Alle vier Stoffgruppen gehören dazu, es ist also keine falsche dabei.
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